Schlagwort: Sanierung Lehrschwimmbecken

  • Ortstermin Lehrschwimmbecken: Zustand, Planungen, Ideen und die Finanzen

    Ortstermin Lehrschwimmbecken: Zustand, Planungen, Ideen und die Finanzen

    Die Teilnehmenden des Ortstermins am 5. August 2026 im leeren Lehrschwimmbecken. Bild: T. Bruhn / Gemeinde Faßberg

    Faßberg. Am 5. August 2026 trafen sich Vertreter der Gemeindeverwaltung und des Vereins Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. zu einem gemeinsamen Vororttermin in der Faßberger Lerchenschule. Mit dabei waren außerdem der Hausmeister der Schule, Ratsmitglied Wolfgang Granobs – langjähriger ehemaliger Mitarbeiter des Bauamtes – sowie der Faßberger Ortsvorsteher Peter Pudschun.

    Im Mittelpunkt des Treffens standen unter anderem der aktuelle Sachstand der geplanten Sanierung sowie eine gemeinsame Besichtigung des stillgelegten Lehrschwimmbeckens und der darunterliegenden technischen Anlagen, die für den Betrieb des Beckens notwendig sind. Für den Verein bot sich dabei erstmals die Gelegenheit, sich einen umfassenden Eindruck vom derzeitigen Zustand zu verschaffen und offene Fragen direkt vor Ort mit Saskia Tschense und Phillip Holtfreter aus dem Bauamt zu erörtern.

    Lüftungsgerät mit angeschlossenen Luftkanälen im Technikkeller des Lehrschwimmbeckens Faßberg
    Lüftungsgerät mit Luftkanälen im Technikkeller. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. (Stand: August 2026)

    Ideen für eine bessere Auslastung und ein breiteres Angebot

    Ergänzend zu den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt brachte der Verein erste Ideen für den späteren Betrieb des Lehrschwimmbeckens ein. Diskutiert wurden unter anderem Möglichkeiten einer intensiveren Parallelnutzung durch die Schule und externe Angebote. Ziel sei es, eine bessere Auslastung der Einrichtung zu erreichen. Weiterhin wurden erste Überlegungen zu baulichen Anpassungen angestellt, die den zukünftigen Betrieb sinnvoll unterstützen könnten.

    Blick über das leere Lehrschwimmbecken in der Lerchenschule Faßberg mit Treppeneinstieg, Handlauf und gefliestem Beckenumgang
    Das leere Becken – Platz für Schule, Vereine und Gesundheitsangebote. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. (Stand: August 2026)

    Barrierefreiheit und eine zeitgemäße energetische Bilanz

    Ein weiterer Schwerpunkt war die geplante energetische Sanierung des Gebäudes. Gleichzeitig soll das Lehrschwimmbecken nach Abschluss der Maßnahmen den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion entsprechen. Ziel ist es, dass künftig Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen das Bad ebenso selbstverständlich nutzen können wie Kinder, Familien, Vereine sowie Seniorinnen und Senioren.

    Das Lehrschwimmbecken soll künftig ein Ort für alle Generationen sein – von den jüngsten Schwimmanfängern bis ins hohe Alter. Niemand soll aufgrund körperlicher Einschränkungen von der Nutzung ausgeschlossen werden.

    Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

    Gemeinsames Ziel im Fokus, Blick nach Celle

    Der Austausch verlief offen, konstruktiv und lösungsorientiert. Deutlich wurde dabei, dass Verein und Gemeindeverwaltung dasselbe Ziel verfolgen: das Lehrschwimmbecken langfristig zu erhalten und zukunftsfähig aufzustellen.

    Teilnehmende des Ortstermins – Gemeindeverwaltung, Verein, Hausmeister, Ratsmitglied und Ortsvorsteher – in der stillgelegten Schwimmhalle der Lerchenschule Faßberg
    Die Teilnehmenden beim Rundgang durch die Schwimmhalle. Foto: Gemeindeverwaltung Faßberg (Stand: August 2026)

    Zum Zeitpunkt des Termins gab die Prüfung des Gemeindehaushalts 2026/2027 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Celle den weiteren Zeitplan vor. Erst nach Abschluss dieser Prüfung können die nächsten formalen Schritte eingeleitet und die erforderlichen Arbeiten ausgeschrieben werden. Sowohl Verwaltung als auch Verein hofften auf ein zeitnahes Prüfergebnis, damit das Projekt nach der intensiven Planungsphase endlich sichtbar Fahrt aufnehmen kann.

    Fördermittelzusage zeitlich nicht unbegrenzt

    Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die fristgerechte Umsetzung der bewilligten Fördermittel. Diese können nur innerhalb der vorgesehenen Zeiträume eingesetzt werden. Umso wichtiger ist ein zügiger Fortgang des Verfahrens, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

    Schild mit der Aufschrift „Nichtschwimmerbecken“ an der gefliesten Wand der Schwimmhalle
    Das Schild hängt noch – das Wasser fehlt. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. (Stand: August 2026)

    Inzwischen: Kredite nicht in voller Höhe genehmigt

    Das Prüfergebnis liegt inzwischen vor. Der Landkreis Celle hat als Kommunalaufsicht die beantragten Kredite der Gemeinde nicht in voller Höhe genehmigt. Für neun Projekte mit zusammen 976.600 Euro wurde die Genehmigung versagt – das Lehrschwimmbecken ist von den Zusagen ausgenommen.

    Kommunalwahl: Alle Fraktionen bekräftigen die Bedeutung des Lehrschwimmbeckens

    Im Wahlkampf zur Kommunalwahl am 13. September haben sich alle Fraktionen und Gruppen einvernehmlich mit dem Thema auseinandergesetzt und die Wichtigkeit des Lehrschwimmbeckens bekräftigt. Dieses parteiübergreifende Bekenntnis nehmen wir als Verein ernst – und werden den neu gewählten Rat beim Wort nehmen.

    Teilnehmende des Ortstermins – Gemeindeverwaltung, Verein, Hausmeister, Ratsmitglied und Ortsvorsteher – im Technikkeller des Lehrschwimmbeckens Faßberg
    Gemeinsamer Rundgang durch den Technikkeller. Foto: Gemeindeverwaltung Faßberg (Stand: August 2026)

    Verein sieht sich für die kommenden Aufgaben gut aufgestellt

    Der Verein Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. wird den weiteren Prozess proaktiv begleiten, sich weiterhin für das Lehrschwimmbecken einsetzen, die Durchführung der Schwimmausbildung einfordern und die Unterstützung in der Lehrer- und Elternschaft sowie unter den Einwohnerinnen und Einwohnern weiter stärken.

    Das gemeinsame Ziel bleibt unverändert: Das Lehrschwimmbecken soll als moderner, energieeffizienter und inklusiver Ort langfristig erhalten bleiben und allen Bürgerinnen und Bürgern der Region offenstehen.

    Eindrücke vom Ortstermin

    Die Aufnahmen entstanden beim Rundgang am 5. August 2026 und zeigen den Zustand von Halle und Technik zu diesem Zeitpunkt. Sie machen deutlich, warum eine umfassende Sanierung notwendig ist.

    Wir bedanken uns bei Bürgermeisterin Kerstin Speder, die unseren Antrag auf einen Vororttermin unterstützt hatte. Unser Dank gilt ebenso dem Ratsmitglied Wolfgang Granobs und dem Faßberger Ortsvorsteher Peter Pudschun, die sich bereit erklärten, den Termin unterstützend wahrzunehmen.

    Wir rufen alle Interessierten auf, sich über unser Vorhaben zu informieren und unseren noch jungen, zielgerichteten Verein zu unterstützen.

    André Blin, 1. Vorsitzender Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.
  • Schwimmen lernen: Warum es für Faßberg keine Nebensache ist

    Schwimmen lernen: Warum es für Faßberg keine Nebensache ist

    Das Lehrschwimmbecken in der Lerchenschule Faßberg – seit 2024 ohne Wasser. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

    Schwimmen ist keine Freizeitbeschäftigung für Sonnentage, sondern eine Grundfertigkeit wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Sie kann Leben retten. Niedersachsen hat sich das Ziel gesetzt, dass jedes Kind am Ende der Grundschule sicher schwimmen kann. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke – und die ist auf dem Land besonders groß. Wir haben uns angesehen, wer in Niedersachsen eigentlich wofür zuständig ist, was das für die Fläche bedeutet und warum das für unsere beiden Grundschulen in Faßberg und Müden so entscheidend ist.

    Schild mit der Aufschrift „Nichtschwimmerbecken“ an der gefliesten Wand der Schwimmhalle in der Lerchenschule Faßberg
    Das Schild hängt noch – das Wasser fehlt. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

    Schwimmen ist Bildungsauftrag – schwarz auf weiß

    Die Kultusministerkonferenz hat es formuliert, das Land Niedersachsen hat es übernommen: Alle Schülerinnen und Schüler sollen spätestens am Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können. Im niedersächsischen Kerncurriculum Sport für die Grundschule ist dafür mindestens eine Wochenstunde Schwimmunterricht über ein Schuljahr vorgesehen, also rund 40 Unterrichtsstunden. Wann sie erteilt werden, entscheiden die Schulen selbst in den Schuljahrgängen 2 bis 4.

    Was „sicher schwimmen“ heißt, ist ebenfalls klar geregelt. Der Niedersächsische Schulschwimmpass führt in vier Stufen von der Wassergewöhnung bis zum sicheren Schwimmen. Wer die vierte Stufe erreicht, erfüllt die Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze – des früheren Freischwimmers.

    Quelle: DLRG, Christian Landsberg, Leiter Ausbildung – „Das Seepferdchen bescheinigt das Beherrschen von wichtigen Grundlagen. Sicher schwimmen kann erst, wer den Freischwimmer, also das Schwimmabzeichen Bronze, abgelegt hat.“

    Das ist wichtig, weil viele Eltern beim Seepferdchen aufatmen. Das Abzeichen ist ein toller Anfang – mehr aber auch nicht.

    Das Ziel wird verfehlt

    Die Zahlen sind ernüchternd. Laut der repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der DLRG hat sich der Anteil der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, zwischen 2017 und 2022 von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Gemessen an den abgelegten Abzeichen geht die DLRG davon aus, dass sechs von zehn Kindern (58 Prozent) am Ende der Grundschule keine sicheren Schwimmer sind. Besonders betroffen sind Kinder aus Familien mit wenig Geld: Unter 2.500 Euro Haushaltseinkommen kann die Hälfte nicht schwimmen, über 4.000 Euro sind es 12 Prozent.

    Für Niedersachsen selbst gibt es keine verlässliche Statistik – und genau das ist Teil des Problems. Auf die Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Sophie Ramdor antwortete das Kultusministerium im Januar 2026 sinngemäß: Wie viele Schwimmstunden tatsächlich erteilt werden, wird vom Land nicht erfasst. Dieselbe Antwort liefert aber andere Zahlen, die aufhorchen lassen:

    • 160 öffentliche Grundschulen in Niedersachsen haben keine einzige grundständig ausgebildete Sportlehrkraft.
    • 350 weitere haben genau eine. Fällt sie aus, fällt im Zweifel auch der Schwimmunterricht aus.
    • Als Gründe für fehlenden Schwimmunterricht nennt die Landesregierung selbst die Schließung von Schwimmbädern und deren Umwidmung in Spaßbäder.

    Der Deutsche Sportlehrerverband Niedersachsen spricht von einem Schulsport „unter Druck“ und fordert Mindeststandards, verpflichtende Schwimmausbildung im Lehramtsstudium und endlich belastbare Daten.

    Die gute Nachricht: Prävention wirkt. 2025 sind in Niedersachsen nach DLRG-Zählung mindestens 47 Menschen ertrunken, darunter ein Kind im Grundschulalter. 35 der Todesfälle ereigneten sich in Flüssen, Kanälen, Bächen und Teichen. Wer früh und gut schwimmen lernt, ist in genau diesen Gewässern sicherer.

    Wer ist eigentlich zuständig? Die Akteure im Überblick

    Schwimmen lernen ist in Niedersachsen eine Gemeinschaftsaufgabe. Das klingt gut, führt aber oft dazu, dass sich niemand so richtig verantwortlich fühlt. Ein Überblick:

    Das Land

    • Kultusministerium: Legt mit dem Kerncurriculum fest, was Kinder können sollen, regelt über die „Bestimmungen für den Schulsport“ die Aufsicht und gibt den Schulschwimmpass heraus. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung stellen in jedem Landkreis eine Fachberatung für Schulsport, das Landesinstitut NLQ bildet fachfremde Lehrkräfte weiter.
    • Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Fördert über das Sportstätteninvestitionsprogramm gezielt die Sanierung von Lehrschwimmbecken. 2025 gingen 97 Anträge ein, 19 Projekte wurden mit rund 23,5 Millionen Euro bewilligt – darunter Faßberg. 2026 legt das Land 15 Millionen Euro für zwölf weitere Lehrschwimmbecken nach.

    Die Kommunen

    • Gemeinden als Schulträger: Sie unterhalten die Schulgebäude und müssen die Fahrten zum Schwimmunterricht organisieren und bezahlen. Laut Landesregierung haben sie dabei „keinen eigenen Ermessensspielraum“ – der Weg zum Bad ist Unterrichtsweg.
    • Gemeinden als Bäderbetreiber: Der Betrieb von Schwimmbädern gilt als freiwillige Leistung der Daseinsvorsorge – „im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“, wie die Landesregierung schreibt. Genau deshalb landet er bei knappen Kassen schnell auf der Streichliste. Diese Einordnung halten wir für einen Fehler, dazu unten mehr.
    • Landkreise: Als Kommunalaufsicht genehmigen sie Haushalte und Kredite – und entscheiden damit indirekt mit, ob Investitionen wie ein Lehrschwimmbecken umgesetzt werden können.

    Der organisierte Sport und das Ehrenamt

    • LandesSportBund, Landesschwimmverband und DLRG Niedersachsen: Organisieren mit Landesgeld Schwimmkurse und bilden Übungsleitende aus. Allein die „Schwimminitiative Niedersachsen“ wurde 2024 mit 1,7 Millionen Euro ausgestattet. Für Regionen ohne Wasserfläche setzt der Landesschwimmverband sogar mobile Pools ein.
    • Vereine vor Ort: DLRG-Ortsgruppen und Schwimmvereine stemmen einen Großteil der Anfängerausbildung – wenn sie Wasserzeiten bekommen.

    Der Bund

    Mit dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ stellt der Bund 2026 erstmals 250 Millionen Euro gezielt für kommunale Bäder bereit.

    Schulen, Lehrkräfte und Eltern

    Am Ende entscheidet sich alles vor Ort: Schulleitungen planen den Schwimmunterricht, Sportlehrkräfte müssen rettungsfähig sein und ihren Nachweis alle drei Jahre erneuern, Fördervereine und Eltern springen ein, wo das System Lücken hat. Sie alle brauchen aber eins: eine erreichbare Wasserfläche.

    Warum Lehrschwimmbecken – gerade in der Fläche?

    Ein Lehrschwimmbecken ist kein Luxus, sondern das Werkzeug, für das der Anfangsschwimmunterricht gemacht ist. Das steht sogar in den Vorgaben des Landes:

    Quelle: Bestimmungen für den Schulsport, zitiert in Landtagsdrucksache 19/6134 – „Anfangsschwimmunterricht soll nach Möglichkeit in Lehrschwimmbecken oder in dem Beckenteil, in dem die Schülerinnen und Schüler ungefährdet stehen können, erteilt werden.“

    Flaches, warmes Wasser, eine überschaubare Gruppe, kein öffentlicher Badebetrieb – das sind die Bedingungen, unter denen ängstliche Kinder ihre ersten Züge machen. Sind Nichtschwimmer dabei, muss außerdem eine zweite Aufsichtsperson im Bad sein. In einem großen Spaßbad mit Rutsche und Wellengang ist das deutlich schwerer zu organisieren.

    Auf dem Land kommt ein weiteres Problem hinzu: die Entfernung. Laut forsa-Umfrage hatten 2022 in Orten unter 5.000 Einwohnern nur noch 78 Prozent der Menschen ein gut erreichbares Schwimmbad – fünf Jahre zuvor waren es noch 90 Prozent. Jede Minute im Bus fehlt im Wasser. Sportministerin Daniela Behrens hat das bei der Übergabe des Förderbescheids in Faßberg selbst auf den Punkt gebracht:

    Quelle: Niedersächsisches Innenministerium, 03.11.2025 – „Wir investieren bewusst in die Fläche – also dort, wo Kinder leben, lernen und auf wohnortnahe Angebote angewiesen sind.“

    Keine freiwillige Leistung – unsere Position

    Als Verein haben wir eine klare Haltung: Lehrschwimmbecken und kommunale Schwimmbäder gehören nicht in die Schublade der freiwilligen sozialen Leistungen. Genau dort liegen sie aber heute – und dort ist das Streichpotenzial schlicht zu verlockend. Muss ein Haushalt konsolidiert werden, stehen Bäder mit ihren Betriebs- und Sanierungskosten ganz oben auf der Liste. Kurzfristig spart das Geld. Langfristig ist es ein Verlust, der sich nicht mehr rückgängig machen lässt.

    Ein geschlossenes Bad öffnet nicht wieder

    Ist ein Becken erst einmal stillgelegt, verfällt die Technik, Fachkräfte und Übungsleitende orientieren sich um, Vereine und Schulen gewöhnen sich an den Mangel. Eine Reaktivierung ist dann faktisch ausgeschlossen, ein Neubau noch viel unwahrscheinlicher. Faßberg ist dafür das beste Beispiel: Ohne die außergewöhnliche Landesförderung von 80 Prozent gäbe es für unser Lehrschwimmbecken keine realistische Perspektive mehr – und selbst mit dieser Förderung hängt die Sanierung heute am seidenen Faden.

    Lehrschwimmbecken sind Schulinfrastruktur

    Wo ein Lehrschwimmbecken vorhanden ist, gehört es zur schulischen Ausbildung – so selbstverständlich wie die Turnhalle. Das Niedersächsische Schulgesetz verpflichtet die Schulträger, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten (§ 108 NSchG). Wenn das Land Schwimmen als festen Inhalt der Grundschule vorschreibt und den Anfangsunterricht ausdrücklich im Lehrschwimmbecken sehen will, dann ist ein vorhandenes Becken aus unserer Sicht eine erforderliche Schulanlage – und keine Kür.

    Verlässliche Wasserflächen für alle

    Gleichzeitig ist ein Lehrschwimmbecken weit mehr als ein Klassenzimmer mit Wasser. Außerhalb der Unterrichtszeiten bietet es Vereinen, Reha- und Physiosport-Praxen, Hebammen und Kursanbietern eine verlässliche Wasserfläche – ganzjährig, warm und wohnortnah. Wer ein solches Becken schließt, spart Betriebskosten und verliert dafür Bildung, Gesundheit und Sicherheit für eine ganze Region.

    Faßberg: zwei Grundschulen, kein Becken

    Unsere Gemeinde hat zwei Grundschulen: die Lerchenschule in Faßberg und die Grundschule am Heidesee in Müden (Örtze). Beide sollen ihre Kinder bis zum Ende der vierten Klasse sicher ins Wasser bringen. Die Voraussetzungen dafür sind derzeit schlecht:

    • Das Lehrschwimmbecken in der Lerchenschule ist seit Sommer 2024 geschlossen.
    • In der ganzen Gemeinde gibt es kein Hallenbad. Der Weg zum nächsten Hallenbad dauert mit dem Bus rund 30 Minuten – pro Strecke.
    • Das Waldschwimmbad Herrenbrücke ist ohnehin nur wenige Wochen im Jahr nutzbar – und war die gesamte Saison 2026 wegen Sanierungsarbeiten geschlossen. Ob der Saisonstart 2027 gehalten werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
    • Die schulische Schwimmausbildung ist in Faßberg seit 2025 nur noch ein Thema in den Ausschüssen – in der Schule findet sie augenscheinlich nicht mehr statt. Eine einheitliche Lösung für Faßberg und Müden gibt es nicht. Leidtragende sind die Jüngsten.

    Dabei liegt das Wasser bei uns buchstäblich vor der Haustür: die Örtze, die Heideseen, Teiche und Bäche. Genau an solchen Gewässern passieren in Niedersachsen die meisten tödlichen Badeunfälle. Kinder, die hier aufwachsen, müssen schwimmen können.

    Die Chance ist da: Das Land fördert die Sanierung unseres Beckens mit 2.494.240 Euro, der Gemeinderat hat zusätzlich rund 231.000 Euro aus dem Kommunalpakt bereitgestellt. Doch eine Lücke von rund 500.000 Euro ist offen, und seit Ende August 2026 verweigert die Kommunalaufsicht der Gemeinde einen Kredit für neun Projekte – darunter das Lehrschwimmbecken. Wie es dazu kam, haben wir in unserer Chronik zusammengefasst.

    Was jetzt passieren muss

    • Land und Kommunen müssen Lehrschwimmbecken an Schulen als das behandeln, was sie sind: Schulinfrastruktur – und nicht als freiwillige Leistung, die bei der nächsten Haushaltskrise gestrichen wird.
    • Die Gemeinde muss als Schulträger ihrer Verantwortung nachkommen: bis zur Wiedereröffnung eine verlässliche, gemeinsame Übergangslösung für beide Grundschulen organisieren, die Restfinanzierung sichern und alle Fördertöpfe nutzen – auch das neue Bundesprogramm.
    • Land und Landkreis müssen gemeinsam einen Weg finden, damit ein vom Land mit fast 2,5 Millionen Euro gefördertes Bildungsprojekt nicht an der Kreditgenehmigung scheitert.
    • Beide Grundschulen sollten sich klar für das Lehrschwimmbecken aussprechen und ihren Bedarf an Wasserzeiten benennen. Ein Becken, das gebraucht wird, lässt sich auch politisch verteidigen.
    • Wir alle können zeigen, dass Faßberg hinter seinem Lehrschwimmbecken steht – als Mitglied, mit einer Spende oder einfach, indem wir darüber reden.

    Schwimmen lernen darf keine Frage des Wohnorts, keine Frage des Geldbeutels und erst recht keine freiwillige Leistung sein. Faßberg braucht sein Lehrschwimmbecken – für beide Grundschulen, für die Vereine, für Reha und Gesundheit und für alle Generationen.

    André Blin, 1. Vorsitzender des Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

    Über den Autor

    André Blin ist 1. Vorsitzender des Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. und setzt sich seit 2024 mit Petition, Einwohnerantrag und Vereinsgründung für den Erhalt des Faßberger Lehrschwimmbeckens ein.

    Weiterführende Informationen

  • Zweite Zukunftswerkstatt für das Lehrschwimmbecken

    Zweite Zukunftswerkstatt für das Lehrschwimmbecken

    Nach der zweiten Zukunftswerkstatt zum Lehrschwimmbecken Faßberg stehen weitere Fördermöglichkeiten, offene Finanzierungsfragen und die künftige Zusammenarbeit im Mittelpunkt.

    Die zweite Zukunftswerkstatt zum Lehrschwimmbecken Faßberg hat gezeigt: Es bewegt sich etwas, aber es bleiben auch weiterhin wichtige Fragen offen. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Sachstand zur geplanten Sanierung, mögliche weitere Fördermittel und die künftige Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Faßberg, den Schulen, der Verwaltung und unserem Verein.

    Nach der ersten Zukunftswerkstatt im März wurden durch die Verwaltung verschiedene Punkte weiterbearbeitet. Dabei ging es unter anderem um die Finanzierung der Sanierung. Zusätzliche Mittel aus dem Kommunalpakt sollen helfen, die Lücke zwischen der bereits zugesagten Landesförderung und den erwarteten Sanierungskosten zu verringern. Dennoch bleibt nach derzeitigem Stand weiterhin ein erheblicher Restbetrag offen.

    Neue Hoffnung gibt ein Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bund stellt dafür gezielt Fördermittel bereit, die auch für energetische Sanierungen und eine klimafreundlichere Wärmeversorgung genutzt werden können. Die Gemeinde Faßberg bereitet nach Angaben der Verwaltung eine entsprechende Bewerbung vor.

    Für uns als Verein bleibt das Ziel klar: Wir möchten die Sanierung des Lehrschwimmbeckens konstruktiv begleiten und uns auch für die Zeit nach einer möglichen Wiedereröffnung einbringen. Das Lehrschwimmbecken ist für Faßberg mehr als eine Wasserfläche. Es ist ein wichtiger Lernort für Kinder, ein Angebot für Schulen und Vereine und ein Stück kommunale Infrastruktur, das dauerhaft erhalten werden sollte.

    Aus der Zukunftswerkstatt nehmen wir einen Fragenkatalog mit, der die künftige Zusammenarbeit zwischen Verein und Verwaltung genauer beschreiben soll. Klar ist dabei: Die Gemeinde Faßberg bleibt Auftraggeberin der Sanierung und Betreiberin des Lehrschwimmbeckens. Die Grundschulen sind die Hauptnutzer der Wasserfläche. Unser Verein steht bereit, dort zu unterstützen, wo bürgerschaftliches Engagement sinnvoll und hilfreich eingebracht werden kann.

    Die dritte Zukunftswerkstatt soll voraussichtlich im September stattfinden, sofern bis dahin neue Meilensteine oder belastbare Fakten vorliegen. Bis dahin werden weitere Abstimmungen voraussichtlich über den bestehenden E-Mail-Verteiler erfolgen.  

    Den ausführlichen Artikel zur zweiten Zukunftswerkstatt findet ihr auf MoinHei.de:

    Den ganzen Artikel lesen: https://moinhei.de/content/perma?id=9508

Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

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