Schwimmen lernen: Warum es für Faßberg keine Nebensache ist

Blick über das leere Lehrschwimmbecken in der Lerchenschule Faßberg mit Treppeneinstieg, Handlauf und gefliestem Beckenumgang

Das Lehrschwimmbecken in der Lerchenschule Faßberg – seit 2024 ohne Wasser. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

Schwimmen ist keine Freizeitbeschäftigung für Sonnentage, sondern eine Grundfertigkeit wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Sie kann Leben retten. Niedersachsen hat sich das Ziel gesetzt, dass jedes Kind am Ende der Grundschule sicher schwimmen kann. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke – und die ist auf dem Land besonders groß. Wir haben uns angesehen, wer in Niedersachsen eigentlich wofür zuständig ist, was das für die Fläche bedeutet und warum das für unsere beiden Grundschulen in Faßberg und Müden so entscheidend ist.

Schild mit der Aufschrift „Nichtschwimmerbecken“ an der gefliesten Wand der Schwimmhalle in der Lerchenschule Faßberg
Das Schild hängt noch – das Wasser fehlt. Foto: André Blin / Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

Schwimmen ist Bildungsauftrag – schwarz auf weiß

Die Kultusministerkonferenz hat es formuliert, das Land Niedersachsen hat es übernommen: Alle Schülerinnen und Schüler sollen spätestens am Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können. Im niedersächsischen Kerncurriculum Sport für die Grundschule ist dafür mindestens eine Wochenstunde Schwimmunterricht über ein Schuljahr vorgesehen, also rund 40 Unterrichtsstunden. Wann sie erteilt werden, entscheiden die Schulen selbst in den Schuljahrgängen 2 bis 4.

Was „sicher schwimmen“ heißt, ist ebenfalls klar geregelt. Der Niedersächsische Schulschwimmpass führt in vier Stufen von der Wassergewöhnung bis zum sicheren Schwimmen. Wer die vierte Stufe erreicht, erfüllt die Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze – des früheren Freischwimmers.

Quelle: DLRG, Christian Landsberg, Leiter Ausbildung – „Das Seepferdchen bescheinigt das Beherrschen von wichtigen Grundlagen. Sicher schwimmen kann erst, wer den Freischwimmer, also das Schwimmabzeichen Bronze, abgelegt hat.“

Das ist wichtig, weil viele Eltern beim Seepferdchen aufatmen. Das Abzeichen ist ein toller Anfang – mehr aber auch nicht.

Das Ziel wird verfehlt

Die Zahlen sind ernüchternd. Laut der repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der DLRG hat sich der Anteil der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, zwischen 2017 und 2022 von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Gemessen an den abgelegten Abzeichen geht die DLRG davon aus, dass sechs von zehn Kindern (58 Prozent) am Ende der Grundschule keine sicheren Schwimmer sind. Besonders betroffen sind Kinder aus Familien mit wenig Geld: Unter 2.500 Euro Haushaltseinkommen kann die Hälfte nicht schwimmen, über 4.000 Euro sind es 12 Prozent.

Für Niedersachsen selbst gibt es keine verlässliche Statistik – und genau das ist Teil des Problems. Auf die Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Sophie Ramdor antwortete das Kultusministerium im Januar 2026 sinngemäß: Wie viele Schwimmstunden tatsächlich erteilt werden, wird vom Land nicht erfasst. Dieselbe Antwort liefert aber andere Zahlen, die aufhorchen lassen:

  • 160 öffentliche Grundschulen in Niedersachsen haben keine einzige grundständig ausgebildete Sportlehrkraft.
  • 350 weitere haben genau eine. Fällt sie aus, fällt im Zweifel auch der Schwimmunterricht aus.
  • Als Gründe für fehlenden Schwimmunterricht nennt die Landesregierung selbst die Schließung von Schwimmbädern und deren Umwidmung in Spaßbäder.

Der Deutsche Sportlehrerverband Niedersachsen spricht von einem Schulsport „unter Druck“ und fordert Mindeststandards, verpflichtende Schwimmausbildung im Lehramtsstudium und endlich belastbare Daten.

Die gute Nachricht: Prävention wirkt. 2025 sind in Niedersachsen nach DLRG-Zählung mindestens 47 Menschen ertrunken, darunter ein Kind im Grundschulalter. 35 der Todesfälle ereigneten sich in Flüssen, Kanälen, Bächen und Teichen. Wer früh und gut schwimmen lernt, ist in genau diesen Gewässern sicherer.

Wer ist eigentlich zuständig? Die Akteure im Überblick

Schwimmen lernen ist in Niedersachsen eine Gemeinschaftsaufgabe. Das klingt gut, führt aber oft dazu, dass sich niemand so richtig verantwortlich fühlt. Ein Überblick:

Das Land

  • Kultusministerium: Legt mit dem Kerncurriculum fest, was Kinder können sollen, regelt über die „Bestimmungen für den Schulsport“ die Aufsicht und gibt den Schulschwimmpass heraus. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung stellen in jedem Landkreis eine Fachberatung für Schulsport, das Landesinstitut NLQ bildet fachfremde Lehrkräfte weiter.
  • Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Fördert über das Sportstätteninvestitionsprogramm gezielt die Sanierung von Lehrschwimmbecken. 2025 gingen 97 Anträge ein, 19 Projekte wurden mit rund 23,5 Millionen Euro bewilligt – darunter Faßberg. 2026 legt das Land 15 Millionen Euro für zwölf weitere Lehrschwimmbecken nach.

Die Kommunen

  • Gemeinden als Schulträger: Sie unterhalten die Schulgebäude und müssen die Fahrten zum Schwimmunterricht organisieren und bezahlen. Laut Landesregierung haben sie dabei „keinen eigenen Ermessensspielraum“ – der Weg zum Bad ist Unterrichtsweg.
  • Gemeinden als Bäderbetreiber: Der Betrieb von Schwimmbädern gilt als freiwillige Leistung der Daseinsvorsorge – „im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“, wie die Landesregierung schreibt. Genau deshalb landet er bei knappen Kassen schnell auf der Streichliste. Diese Einordnung halten wir für einen Fehler, dazu unten mehr.
  • Landkreise: Als Kommunalaufsicht genehmigen sie Haushalte und Kredite – und entscheiden damit indirekt mit, ob Investitionen wie ein Lehrschwimmbecken umgesetzt werden können.

Der organisierte Sport und das Ehrenamt

  • LandesSportBund, Landesschwimmverband und DLRG Niedersachsen: Organisieren mit Landesgeld Schwimmkurse und bilden Übungsleitende aus. Allein die „Schwimminitiative Niedersachsen“ wurde 2024 mit 1,7 Millionen Euro ausgestattet. Für Regionen ohne Wasserfläche setzt der Landesschwimmverband sogar mobile Pools ein.
  • Vereine vor Ort: DLRG-Ortsgruppen und Schwimmvereine stemmen einen Großteil der Anfängerausbildung – wenn sie Wasserzeiten bekommen.

Der Bund

Mit dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ stellt der Bund 2026 erstmals 250 Millionen Euro gezielt für kommunale Bäder bereit.

Schulen, Lehrkräfte und Eltern

Am Ende entscheidet sich alles vor Ort: Schulleitungen planen den Schwimmunterricht, Sportlehrkräfte müssen rettungsfähig sein und ihren Nachweis alle drei Jahre erneuern, Fördervereine und Eltern springen ein, wo das System Lücken hat. Sie alle brauchen aber eins: eine erreichbare Wasserfläche.

Warum Lehrschwimmbecken – gerade in der Fläche?

Ein Lehrschwimmbecken ist kein Luxus, sondern das Werkzeug, für das der Anfangsschwimmunterricht gemacht ist. Das steht sogar in den Vorgaben des Landes:

Quelle: Bestimmungen für den Schulsport, zitiert in Landtagsdrucksache 19/6134 – „Anfangsschwimmunterricht soll nach Möglichkeit in Lehrschwimmbecken oder in dem Beckenteil, in dem die Schülerinnen und Schüler ungefährdet stehen können, erteilt werden.“

Flaches, warmes Wasser, eine überschaubare Gruppe, kein öffentlicher Badebetrieb – das sind die Bedingungen, unter denen ängstliche Kinder ihre ersten Züge machen. Sind Nichtschwimmer dabei, muss außerdem eine zweite Aufsichtsperson im Bad sein. In einem großen Spaßbad mit Rutsche und Wellengang ist das deutlich schwerer zu organisieren.

Auf dem Land kommt ein weiteres Problem hinzu: die Entfernung. Laut forsa-Umfrage hatten 2022 in Orten unter 5.000 Einwohnern nur noch 78 Prozent der Menschen ein gut erreichbares Schwimmbad – fünf Jahre zuvor waren es noch 90 Prozent. Jede Minute im Bus fehlt im Wasser. Sportministerin Daniela Behrens hat das bei der Übergabe des Förderbescheids in Faßberg selbst auf den Punkt gebracht:

Quelle: Niedersächsisches Innenministerium, 03.11.2025 – „Wir investieren bewusst in die Fläche – also dort, wo Kinder leben, lernen und auf wohnortnahe Angebote angewiesen sind.“

Keine freiwillige Leistung – unsere Position

Als Verein haben wir eine klare Haltung: Lehrschwimmbecken und kommunale Schwimmbäder gehören nicht in die Schublade der freiwilligen sozialen Leistungen. Genau dort liegen sie aber heute – und dort ist das Streichpotenzial schlicht zu verlockend. Muss ein Haushalt konsolidiert werden, stehen Bäder mit ihren Betriebs- und Sanierungskosten ganz oben auf der Liste. Kurzfristig spart das Geld. Langfristig ist es ein Verlust, der sich nicht mehr rückgängig machen lässt.

Ein geschlossenes Bad öffnet nicht wieder

Ist ein Becken erst einmal stillgelegt, verfällt die Technik, Fachkräfte und Übungsleitende orientieren sich um, Vereine und Schulen gewöhnen sich an den Mangel. Eine Reaktivierung ist dann faktisch ausgeschlossen, ein Neubau noch viel unwahrscheinlicher. Faßberg ist dafür das beste Beispiel: Ohne die außergewöhnliche Landesförderung von 80 Prozent gäbe es für unser Lehrschwimmbecken keine realistische Perspektive mehr – und selbst mit dieser Förderung hängt die Sanierung heute am seidenen Faden.

Lehrschwimmbecken sind Schulinfrastruktur

Wo ein Lehrschwimmbecken vorhanden ist, gehört es zur schulischen Ausbildung – so selbstverständlich wie die Turnhalle. Das Niedersächsische Schulgesetz verpflichtet die Schulträger, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten (§ 108 NSchG). Wenn das Land Schwimmen als festen Inhalt der Grundschule vorschreibt und den Anfangsunterricht ausdrücklich im Lehrschwimmbecken sehen will, dann ist ein vorhandenes Becken aus unserer Sicht eine erforderliche Schulanlage – und keine Kür.

Verlässliche Wasserflächen für alle

Gleichzeitig ist ein Lehrschwimmbecken weit mehr als ein Klassenzimmer mit Wasser. Außerhalb der Unterrichtszeiten bietet es Vereinen, Reha- und Physiosport-Praxen, Hebammen und Kursanbietern eine verlässliche Wasserfläche – ganzjährig, warm und wohnortnah. Wer ein solches Becken schließt, spart Betriebskosten und verliert dafür Bildung, Gesundheit und Sicherheit für eine ganze Region.

Faßberg: zwei Grundschulen, kein Becken

Unsere Gemeinde hat zwei Grundschulen: die Lerchenschule in Faßberg und die Grundschule am Heidesee in Müden (Örtze). Beide sollen ihre Kinder bis zum Ende der vierten Klasse sicher ins Wasser bringen. Die Voraussetzungen dafür sind derzeit schlecht:

  • Das Lehrschwimmbecken in der Lerchenschule ist seit Sommer 2024 geschlossen.
  • In der ganzen Gemeinde gibt es kein Hallenbad. Der Weg zum nächsten Hallenbad dauert mit dem Bus rund 30 Minuten – pro Strecke.
  • Das Waldschwimmbad Herrenbrücke ist ohnehin nur wenige Wochen im Jahr nutzbar – und war die gesamte Saison 2026 wegen Sanierungsarbeiten geschlossen. Ob der Saisonstart 2027 gehalten werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
  • Die schulische Schwimmausbildung ist in Faßberg seit 2025 nur noch ein Thema in den Ausschüssen – in der Schule findet sie augenscheinlich nicht mehr statt. Eine einheitliche Lösung für Faßberg und Müden gibt es nicht. Leidtragende sind die Jüngsten.

Dabei liegt das Wasser bei uns buchstäblich vor der Haustür: die Örtze, die Heideseen, Teiche und Bäche. Genau an solchen Gewässern passieren in Niedersachsen die meisten tödlichen Badeunfälle. Kinder, die hier aufwachsen, müssen schwimmen können.

Die Chance ist da: Das Land fördert die Sanierung unseres Beckens mit 2.494.240 Euro, der Gemeinderat hat zusätzlich rund 231.000 Euro aus dem Kommunalpakt bereitgestellt. Doch eine Lücke von rund 500.000 Euro ist offen, und seit Ende August 2026 verweigert die Kommunalaufsicht der Gemeinde einen Kredit für neun Projekte – darunter das Lehrschwimmbecken. Wie es dazu kam, haben wir in unserer Chronik zusammengefasst.

Was jetzt passieren muss

  • Land und Kommunen müssen Lehrschwimmbecken an Schulen als das behandeln, was sie sind: Schulinfrastruktur – und nicht als freiwillige Leistung, die bei der nächsten Haushaltskrise gestrichen wird.
  • Die Gemeinde muss als Schulträger ihrer Verantwortung nachkommen: bis zur Wiedereröffnung eine verlässliche, gemeinsame Übergangslösung für beide Grundschulen organisieren, die Restfinanzierung sichern und alle Fördertöpfe nutzen – auch das neue Bundesprogramm.
  • Land und Landkreis müssen gemeinsam einen Weg finden, damit ein vom Land mit fast 2,5 Millionen Euro gefördertes Bildungsprojekt nicht an der Kreditgenehmigung scheitert.
  • Beide Grundschulen sollten sich klar für das Lehrschwimmbecken aussprechen und ihren Bedarf an Wasserzeiten benennen. Ein Becken, das gebraucht wird, lässt sich auch politisch verteidigen.
  • Wir alle können zeigen, dass Faßberg hinter seinem Lehrschwimmbecken steht – als Mitglied, mit einer Spende oder einfach, indem wir darüber reden.

Schwimmen lernen darf keine Frage des Wohnorts, keine Frage des Geldbeutels und erst recht keine freiwillige Leistung sein. Faßberg braucht sein Lehrschwimmbecken – für beide Grundschulen, für die Vereine, für Reha und Gesundheit und für alle Generationen.

André Blin, 1. Vorsitzender des Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

Über den Autor

André Blin ist 1. Vorsitzender des Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V. und setzt sich seit 2024 mit Petition, Einwohnerantrag und Vereinsgründung für den Erhalt des Faßberger Lehrschwimmbeckens ein.

Weiterführende Informationen

Pro! Lehrschwimmbecken Faßberg n.e.V.

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